Verkehrswacht
Bad Mergentheim eV
Aktuelles / Presseberichte:
Die Verkehrswacht mahnt:
Warnweste nicht nur in alle Urlauberfahrzeuge! - Ungesicherte Pannenhilfe ist lebensgefährlich!
Bad Mergentheim.
Seit April 2004 besteht für Urlaubsreisende in Italien, Spanien und
Portugal die gesetzliche Pflicht, eine Warnweste nach der EG-Norm "EN
471" im Pkw mitzuführen. Verstöße
gegen dieses Gebot sind in diesen 3 Ländern mit empfindlichen Geldbußen/Strafen
bedroht.
Verkehrswachtvorsitzender Gustav Windt: "Nach unseren Erkenntnissen
werden gezielte Kontrollen bereits an der Grenze oder kurz nach dem Grenzübertritt
durchgeführt."
Auch in einer Reihe anderer EU-Länder ist das Tragen von genormten Warnwesten bei Pannen oder Unfällen gesetzliche Pflicht. Bei festgestellten Verstößen drohen auch hier empfindliche Geldbußen oder Strafen.
Mehrere Unfälle von Pannenhelfern in den letzten Wochen zeigen zudem auf, dass auch in der BRD jeder noch so kurze Aufenthalt auf Schnellstraßen ohne deutlich sichtbare Warnkleidung lebensgefährlich ist.
Die Verkehrswacht Bad Mergentheim mahnt deshalb alle Autofahrer, mindestens eine Warnweste, die aber der Norm "EN 471, Klasse II" entsprechen muss, griffbereit in jedem Pkw zu deponieren.
In gleicher Weise warnt die Verkehrswacht davor, ungenormte Billigprodukte, wie sie jetzt vielfach angeboten werden, zu erwerben, weil dies nicht nur versicherungsrechtliche Probleme nach sich ziehen kann.
Auszug aus den Bußgeld-Richtlinien:
Warndreieck nicht
vorhanden, nicht oder falsch aufgestellt*: 15 €
Verbandkasten DIN 13164 nicht vorhanden, nicht normgerecht oder Verfalldatum
abgelaufen: 5 €
* daneben einschneidende straf- und zivilrechtliche Folgen, wenn ursächlich für Folgeunfälle