Verkehrswacht
Bad Mergentheim eV
Um Unfälle in Verbindung mit der Jagdausübung möglichst auszuschalten, haben die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften die "Unfallverhütungsvorschriften Jagd" (VSG 4.4) erlassen.
Bei Verstößen gegen diese "Vorschriften
für Sicherheit und Gesundheitsschutz" drohen
Eine wichtige Vorschrift, die bisher kaum beachtet
wurde, jetzt aber durch den größeren Sauenbestand und weiter
ansteigendem Ver-kehrsaufkommen auch auf "kleineren" Straßen immer
mehr an Bedeutung gewinnt, ist die Warnung des fließenden Verkehrs
vor "im Zuge der Jagd aufgescheuchtem" Wild.
Daraus ergibt sich für die jagdliche Praxis:
Berühren Gesellschaftsjagden (Treibjagden, Drückjagden
u.ä.) öffentliche Verkehrswege oder finden diese in deren Nähe
statt, sind durch den jeweiligen Jagdleiter Warnposten oder Verkehrsschilder
über die Jagddauer aufstellen zu lassen.
Weil die Verkehrsbehörden privat gefertigte "Fantasie"-Hinweisschilder im öffentlichen Verkehrsraum nicht dulden, hat die Verkehrswacht Bad Mergentheim
3 komplette Garnituren Warnschilder mit Aufstellvorrichtung
beschafft, die gegen eine geringe Nutzungsgebühr (pro Jagdtag 20,- €) zusammen mit einem vorbereiteten Info-Blatt für die jeweilige Verkehrsbehörde unter Tel/Fax 07931 / 4 55 44 geordert werden können.
Käuflicher Erwerb solcher Warnzeichen-Garnituren ist über die Verkehrswacht Bad Mergentheim ebenfalls möglich.
Antragsformular (PDF-Dokument) an die Straßenverkehrsbehörde zum Download
weitere Anträge und den Acrobat-Reader zum Download finden Sie unter:
Verkehrswacht Bad
Mergentheim eV
1.Vorsitzender Gustav
Windt
Am Sommerberg 1
97980 Bad Mergentheim
Tel./Fax 07931 / 4 55 44